Inkorporationsüberwachung
Mit der Inkorporationsüberwachung lässt sich die innere Strahlenexposition von Personen genau ermitteln. Gemäß §65 der Strahlenschutzverordnung und der Richtlinie Inkorporationsüberwachung sind beruflich exponierte Personen, bei denen eine innere Exposition, durch Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, über bestimmte Grenzwerte hinaus nicht ausgeschlossen werden kann, verpflichtet, sich regelmäßig einer oder mehreren Inkorporationsmessungen zu unterziehen Unsere Messstelle bietet hierfür verschiedene Verfahren zur Bestimmung von Radionukliden an. Dazu zählen Ganz- oder Teilkörpermessungen (in vivo) und Ausscheidungsanalysen (in vitro).
