AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsinformationen für die Bestellung von Leistungen über die Plattform „BfS Webshops“
zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS),
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland
Telefon: +49 30 18333-0
Fax: +49 30 18333-1885
Internet: https://www.bfs.de
E-Mail: webshop@bfs.de
und dem Auftraggeber
geschlossen werden.
I. Vertraulichkeit und Informationsrecht des BfS
1. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers (insbesondere Geschäftsgeheimnisse), die während der Durchführung der Labortätigkeiten erhalten oder erstellt wurden, werden vom BfS vertraulich behandelt und nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind, sowie für Informationen, die vom Auftraggeber selbst öffentlich zugänglich gemacht werden oder zu deren Offenlegung das BfS gesetzlich verpflichtet ist.
2. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Berechtigung des BfS anerkannt, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und andere Ressorts der Bundesregierung über den vorliegenden Vertrag zu informieren.
II. Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des BfS Webshops
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem BfS und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das BfS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Der Vertragsschluss findet nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB statt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Auftraggeber kann aus dem Sortiment des BfS Leistungen auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zur Bestellung der im Warenkorb befindlichen Leistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Auftraggeber die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Auftraggeber durch Klicken auf den Button „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und stimme diesen ausdrücklich zu“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
2. Das BfS schickt daraufhin dem Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Auftraggebers nochmals aufgeführt wird. . Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Auftraggebers beim BfS eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch das BfS zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Auftraggeber per E-Mail zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
3. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt dem BfS nach Vorgabe die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Geräte, Unterlagen, Stoffe, Proben u. ä. kostenfrei zur Verfügung und übernimmt auf seine Kosten auch deren Entsorgung.
2. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten (z. B. Porto, Steuern, Zölle, Versicherung) für den Versand zum BfS und den Rückversand. Das BfS verauslagt keinerlei anfallende Beträge, die bei der Einfuhr von Geräten, Stoffen, Proben u.ä. entstehen. Für solche Fälle gilt, dass die Leistung nicht erbracht werden kann. Eine Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
§ 4 Durchführung der Leistung, Übersendung der Berichte
1. Im Webshop in Aussicht gestellte Fristen und Termine werden für das BfS verbindlich, wenn diese in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt sind. Die während eines Bestellvorgangs auf der Internetseite des BfS angegebenen Termine stellen keine solche Bestätigung dar. Die Einhaltung der Verpflichtung durch das BfS setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Gerät das BfS mit einer Leistung in Verzug oder wird diesem eine Leistung, gleichgültig aus welchem Grund, unmöglich, so ist dessen Haftung nach Maßgabe der § 9 beschränkt.
2. Das BfS haftet nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Verpflichtungen, wenn und soweit die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf vom Auftraggeber veranlassten Umständen beruht.
3. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers die ausgewählten Leistungen vorübergehend nicht verfügbar, so teilt das BfS dies dem Auftraggeber in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist die Leistung dauerhaft nicht verfügbar, sieht das BfS von einer Auftragsbestätigung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
4. Das BfS übersendet die Berichte elektronisch. Der Auftraggeber kann die Ergebnisse für den vorgesehenen unmittelbaren Zweck verwenden. Darüber hinaus verbleiben dem BfS alle ihm nach dem Urheberrecht zustehenden Rechte. Das BfS behält sich das Recht vor, Teilleistungsaufträge an Dritte zu vergeben. Die Verantwortlichkeit für das Ergebnis bleibt davon unberührt.
§ 5 Preise
1. Die Preise der angebotenen Leistungen werden im Webshop konkret angegeben. Der Auftraggeber trägt die Kosten, die für die Zahlung der Beträge entstehen.
2. Alle Preise, die auf der Website des BfS und im Webshop angegeben sind, verstehen sich als Netto-Preise.
§ 6 Rechnungsstellung, Verzug, Zahlungsmodalitäten
1. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Auftragsbestätigung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
2. Ist der Auftragnehmer in Verzug, hat er dem BfS Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu entrichten. Die Führung des Nachweises, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB, bleibt dem Auftraggeber unbenommen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch das BfS nicht aus.
3. Der Auftraggeber nimmt die Zahlung der Rechnung via Überweisung vor.
4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 7 Gewährleistung
1. Das BfS gewährleistet die sach- und fachgerechte Ausführung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Bearbeitung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Abnahme der Leistung.
2. Macht der Auftraggeber Mängel der erbrachten Leistung geltend, so ist dies spezifiziert in Textform bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist anzuzeigen. Das BfS hat das Recht, die Mängel in angemessener Zeit zu überprüfen und abzustellen. Die Kosten der Überprüfung trägt der Auftraggeber, es sei denn, die Mängelanzeige erweist sich als berechtigt.
§ 8 Vertragsstörungen
1. Erbringt das BfS die geschuldete Leistung nicht rechtzeitig, ohne dass es die Verspätung zu vertreten hat, so kann es die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nachholen. Das BfS hat die Pflicht, dem Auftraggeber die Nachfrist mitzuteilen, sobald es übersieht, dass die Frist oder der Termin nicht eingehalten werden können. Verstreicht die Nachfrist ungenutzt oder hat das BfS die Verspätung zu vertreten, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 636 BGB geltend machen.
2. Stellt sich während der Bearbeitung heraus, dass die Leistung unmöglich ist, so kann das BfS vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin aufgewendete Kosten sind dem BfS zu erstatten, sofern es die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers wegen Verschuldens bleibt unberührt.
§ 9 Haftung
1. Für Sachschäden, die dem Auftraggeber bei der Erbringung der geschuldeten Leistung durch das BfS insbesondere bei der Durchführung von Messungen, bei der Entnahme von Proben oder durch fehlerhafte Untersuchungen, Prüfungsberichte oder Gutachten entstehen, haftet das BfS unbeschränkt nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Ersatzpflicht auf das Fünffache des berechneten Entgelts, höchstens jedoch auf den Betrag von 250.000 €. Gegenüber Auftraggebern, die entweder Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, haftet das BfS auch für von ihm grob fahrlässig verursachte Schäden nur bis zum Fünffachen des berechneten Entgelts, höchstens jedoch bis zum Betrag von 250.000 €.
2. Hat ein Auftraggeber bei der Entstehung des Schadens grob fahrlässig oder vorsätzlich mitgewirkt, so entfällt jede Haftung des BfS.
3. Entsteht bei der Erfüllung des Vertrages einem Dritten ein Schaden, so hat der Auftraggeber das BfS von einer über die in den Ziffern 1 und 2 hinaus- gehenden Haftung freizustellen.
§ 10 Vertragsbeendigung, Ausschluss von weiteren Aufträgen wegen Unzuverlässigkeit, Schadenersatz
1. Das Vertragsverhältnis kann vom BfS fristlos gekündigt werden, wenn der Auftraggeber nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Eine solche Verfehlung liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber nachweislich einem Beschäftigten des BfS, der mit der Vorbereitung oder Durchführung des Vertrages befasst ist, einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt.
2. Eine schwere Verfehlung hat darüber hinaus die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der vereinbarten Vergütung zur Folge.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Der Vertrag nebst AGB unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Das deutsche Kollisionsrecht findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist Salzgitter.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in verschiedenen Sprachen verfügbar. Rechtsverbindlich ist allein die deutsche Sprachfassung.
.
